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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: 1 L 50/99 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 L 50/99

Urteil vom 06.12.2001


Leitsatz:1. Zur Zulässigkeit der subjektiven Klageänderung bei Grundstücksveräußerungen in einem auf Erteilung eines Bauvorbescheides gerichteten Berufungsverfahren (bejaht)

2. Zur Bindungswirkung eines auf Erteilung eines Bauvorbescheides gerichteten Vergleichs im Verhältnis zum Einzelrechtsnachfolger (hier wegen Besonderheiten des Einzelfalls verneint)

3. Die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten Innenbereich hängt allein davon ab, ob das Vorhaben sich seinem Standort nach einfügt. Ob der Bereich zwischen dem Vorhaben und der Straße bebaut ist, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich.
Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, LBO SH
Vorschriften:VwGO § 91 Abs. 1, VwGO § 106, BauGB § 34 Abs. 1, BauNVO § 23, LBO SH § 72, LBO SH § 78,
Stichworte:Baurecht, Einzelrechtsnachfolge, subjektive Klageänderung, Vergleich, Bindungswirkung, Hinterlandbebauung, zweite Reihe einfügen,
Verfahrensgang:VG Schleswig-Holstein 5 A 1027/98 vom 14.01.1999
Rechtskraft:ja

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