( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 06.11.2006, Aktenzeichen: 2 LB 23/06 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 LB 23/06

Urteil vom 06.11.2006


Leitsatz:Ein Ausschließungsgrund gemäß § 22 Abs. 1 GO ist auch für solche Tätigkeiten und Handlungen anzunehmen, die einer Entscheidung im Verfahren notwendigerweise vorausgehen und deswegen Einfluss auf das Ergebnis haben können. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn eine antragsgemäß auf die Tagesordnung zu setzende Angelegenheit durch Beschluss der Gemeindevertretung wieder abgesetzt werden soll.
Rechtsgebiete:GO SH
Vorschriften:GO SH § 22,
Stichworte:Gemeindevertreter, Ausschließungsgrund, Kommunalrecht, unmittelbarer Vorteil, unmittelbarer Nachteil,
Verfahrensgang:VG Schleswig 6 A 302/05 vom 09.03.2006

Volltext

Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil vom 06.11.2006, Aktenzeichen: 2 LB 23/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/schleswig-holsteinisches-ovg/schleswig-holsteinisches-ovg-urteil-vom-06-11-2006-az-2-lb-2306

"SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 06.11.2006, 2 LB 23/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN