Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 30.03.2005, Aktenzeichen: 4 LB 26/04 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LB 26/04

Beschluss vom 30.03.2005


Leitsatz:1. Informationen sind bei einer Behörde vorhanden, wenn sie bei ihr vorliegen, auf eine rechtliche Verfügungsbefugnis kommt es nicht entscheidend an.

2. Auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann sich eine Behörde nicht berufen, geschützt sind insoweit nur Private.

3. Das Bekanntwerden von Informationen, die von Behörden eines anderen Bundeslandes übermittelt worden sind, schädigt die Beziehungen des Landes Schleswig-Holstein zu jenem Bundesland dann, wenn dieses sich bewusst gegen einen allgemeinen Informationsanspruch entschieden hat und der Weitergabe der Informationen nicht zustimmt.
Rechtsgebiete:IFG SH
Vorschriften:IFG SH § 11, IFG SH § 13, IFG SH § 4, IFG SH § 5, IFG SH § 9,
Stichworte:Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Informationsanspruch, Beziehungen zu anderen Bundesländern, vorhandene Information,
Verfahrensgang:VG Schleswig 9 A 440/03 vom 28.07.2004

Volltext

Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss vom 30.03.2005, Aktenzeichen: 4 LB 26/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 30.03.2005, 4 LB 26/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum