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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 28.06.2001, Aktenzeichen: 11 L 2/01 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 11 L 2/01

Beschluss vom 28.06.2001


Leitsatz:Die Glaubhaftmachung, Wahlrechtsgrundsätze im Vorabstimmungsverfahren über die personalvertretungsrechtliche Verselbstständigung einer Teil-Dienststelle ist kein Selbstzweck, sondern erforderlich, soweit der Wahlvorstand Zweifel hat. Sofern zeitlich noch möglich, ist Gelegenheit zu geben, diese durch Glaubhaftmachung auszuräumen.

Werden nachträgliche Auflagen des Wahlvorstandes umgehend erfüllt, verbieten Treu und Glauben, dem dann noch entgegenzuhaltenen, die Frist zur Glaubhaftmachung sei bereits verstrichen.
Rechtsgebiete:BPersVG, BPersVWO, BGB
Vorschriften:BPersVG § 25, BPersVG § 12 Abs. 1, BPersVG § 6 Abs. 3, BPersVWO § 4 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 242,
Stichworte:Verselbstständigung, personalvertretungsrechtlich, Dienststelle, Vorabstimung, Glaubhaftmachung Wahlvorstand, Prüfpflicht, Wahlverfahren, fair, Treu und Glauben,
Verfahrensgang:VG Schleswig-Holstein PB 6/00 vom 28.11.2000

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