JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Beschluss vom 26.05.2003, Aktenzeichen: 9 B 8/03
| Leitsatz: | 1. Einrichtung iSd § 8 Abs. 1 KAG ist regelmäßig die im Gemeindegebiet verlaufende Straße in ihrer gesamten Ausdehnung. Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges bei natürlicher Betrachtungsweise abzustellen. 2. Von einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme (hier in Form einer - nochmaligen - Herstellung) iSv § 8 Abs. 1 KAG kann nur die Rede sein, wenn mindestens die Hälfte der gesamten Straße erneuert wird. Im Falle der Baumaßnahme betreffend die Fahrbahn müssen mindestens 50 % der Länge der Fahrbahn von der Baumaßnahme erfasst werden |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG SH |
| Vorschriften: | VwGO § 80 Abs. 5, KAG SH § 8 Abs. 1, |
| Stichworte: | Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, Beitragsfähige Erneuerung, Beitragsfähige Ausbaumaßnahme, Beitragsfreie Unterhaltung, Beitragsfreie Instandsetzung, Fahrbahn, Straße, |
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