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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 26.01.2005, Aktenzeichen: 1 LA 123/04 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LA 123/04

Beschluss vom 26.01.2005


Leitsatz:1. Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs 1 BauGB regelmäßig mit den vorhandenen (maßstabsbildenden) Gebäuden.

2. Eine sog. Anschlussbebauung liegt nicht vor, wenn sich ein Bauvorhaben nicht unmittelbar an das Ende des Bebauungszusammenhanges anschließt, sondern in abgerückter Lage liegt und - bei Realisierung - zur Entstehung einer Baulücke führen würde.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 34 Abs. 1, BauGB § 35,
Stichworte:Anschlussbebauung, Außenbereich, Baulücke, Bebauungszusammenhang, Innenbereich, Ortsrand,
Verfahrensgang:Schleswig-Holsteinisches VG 8 A 188/04 vom 16.11.2004

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