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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 25.10.2004, Aktenzeichen: 1 LA 105/04 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LA 105/04

Beschluss vom 25.10.2004


Leitsatz:1. Das Abschiebungsverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG knüpft an Gefahren im Herkunftsland des Betroffenen an; dies ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit er innehat oder in dem er - im Falle der Staatenlosigkeit - seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

2. Das Gericht braucht etwaige Gefahren in Bezug auf einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betroffene nicht besitzt, nicht (von Amts wegen) zu prüfen, wenn keine Anhaltspunkte für eine Staatenlosigkeit und einen gewöhnlichen Aufenthalt dort vorliegen.
Rechtsgebiete:AuslG, GFK, VwGO
Vorschriften:AuslG § 51 Abs. 1, GFK Art. 1 A Nr. 2, VwGO § 86 Abs. 1,
Stichworte:Abschiebungsverbot, Herkunftsland, Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt,
Verfahrensgang:Schleswig-Holsteinisches VG 4 A 71/02 vom 30.04.2004

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