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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 24.04.2006, Aktenzeichen: 2 MB 10/06 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 MB 10/06

Beschluss vom 24.04.2006


Leitsatz:Das Fehlen eines Kostendeckungsvorschlags führt zur Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Das gilt auch, wenn mit dem Begehren das Unterlassen eines Vorhabens angestrebt wird, sofern durch das Unterlassen Kosten ausgelöst werden.
Rechtsgebiete:GO SH
Vorschriften:GO SH § 16 g Abs. 3 S. 4,
Stichworte:Bürgerbegehren, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag,
Verfahrensgang:VG Schleswig 6 B 9/06 vom 07.03.2006

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