Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 23.07.2007, Aktenzeichen: 2 O 8/07 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 O 8/07

Beschluss vom 23.07.2007


Leitsatz:1. Das Vorliegen eines geringen Einkommens allein kann seit der Neustrukturierung der Befreiungstatbestände zum 01.04.2005 nicht mehr ausreichen, um einen besonderen Härtefall zu begründen (std. Rspr. des Senats).

2. Es ist nicht Aufgabe des § 6 Abs. 3 RGebStV, einen finanziellen Ausgleich zu bewirken bei denjenigen (bedürftigen) Rundfunkteilnehmern, für die ein Katalogtatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 RGebStV nicht eingreift.

3. Ein besonderer Härtefall ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass jemand Empfänger von Arbeitslosengeld II ist und eine Zulage i.S.d. § 24 SGB II erhält, die niedriger ist als die zu entrichtende Rundfunkgebühr. Die damit vom Gesetzgeber in Kauf genommene Schlechterstellung gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zulage verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, RGebStV § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, RGebStV § 6 Abs. 3, SGB II § 24,
Stichworte:Arbeitslosengeld II mit Zulage, besonderer Härtefall, Rundfunkgebührenbefreiung,
Verfahrensgang:VG Schleswig 14 A 207/06 vom 17.01.2007

Volltext

Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss vom 23.07.2007, Aktenzeichen: 2 O 8/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 23.07.2007, 2 O 8/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum