JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Beschluss vom 14.10.2002, Aktenzeichen: 4 L 200/02
| Leitsatz: | Die Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage des Vorliegens einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mit der Begründung, es handele sich um eine Ausforschung, verletzt auch dann nicht unbedingt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn eine solche Störung in einer ärztlichen Bescheinigung diagnostiziert wird. Das Gericht darf vielmehr auch in einer solchen Situation aus dem bisherigen Verfahrensablauf Schlüsse ziehen und auf Grund einer Würdigung der Gesamtumstände annehmen, dass für das Vorliegen einer PTBS keine für eine Beweisaufnahme ausreichenden Anhaltspunkte sprechen. |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, VwGO |
| Vorschriften: | AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3, |
| Stichworte: | posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ausforschung, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig-Holstein vom 29.08.2002 |
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