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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 07.10.2004, Aktenzeichen: 1 LA 79/04 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LA 79/04

Beschluss vom 07.10.2004


Leitsatz:1. Die Zulassung der Berufung wegen grundsatzbedeutsamer Tatsachenfragen kann auch auf neue, nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstandene tatsächliche Verhältnisse gestützt werden, soweit diese in einem Berufungsverfahren der Klärung zugänglich und bedürftig sind.

2. Die Anschläge tschetschenischer Terroristen haben nicht zu "neuen" (geänderten) tatsächlichen Verhältnissen für tschetschenische Volkszugehörige in der Russischen Föderation geführt (vgl. Urt. des Senats vom 24.04.2003 - 1 L 212/01 und 1 L 213/01). Die Terrorattacken im August 2004 (u. a. in Beslan), die eine "Kette" vergleichbarer Verbrechen fortsetzen, vermitteln keinen Ansatzpunkt dafür, dass damit eine entscheidende Trendwende zu Lasten aller friedlichen tschetschenischen Volkszugehörigen in der Russischen Föderation verbunden ist. Die Rückkehrgefährdung unverfolgt ausgereister tschetschenischer Volkszugehöriger ist nach diesen Terroranschlägen nicht anders zu beurteilen als vorher.

3. Personen tschetschenischer Volkszugehörigkeit steht "innerhalb des größten Landes der Welt", der Russischen Föderation, eine zumutbare, insbesondere verfolgungssichere inländische Fluchtalternative (außerhalb Tschetscheniens) zur Verfügung.

4. Das skrupellose Vorgehen der tschetschenischen Terroristen mag in manchen Teilen der russischen Bevölkerung zu Hass und zu spontanen Übergriffen gegen Tschetschenen führen, daraus ist aber noch nicht abzuleiten, dass für tschetschenische Rückkehrer eine - landesweite - beachtlich wahrscheinliche und nicht durch russische Ordnungskräfte abgewehrte Gefährdung besteht.
Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG
Vorschriften:AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AuslG § 51 Abs. 1,
Stichworte:Asyl, Berufungszulassung, Inländische Fluchtalternative, Grundsatzbedeutung, Russische Föderation, Russland, Rückkehrgefährdung, Terror, Tatsachenfrage, Tschetschene, Tschetschenien, Verfolgungssituation,
Verfahrensgang:Schleswig-Holsteinisches VG 12 A 112/03 vom 15.07.2004

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