Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 07.02.2002, Aktenzeichen: 14 B 9/02 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 14 B 9/02

Beschluss vom 07.02.2002


Leitsatz:1. Zulässiger Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung nach unerlaubter Einreise ist nur nach § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen.

2. Eine aufgrund Gesetzes erloschene Aufenthaltserlaubnis wegen zwischenzeitlich erfolgter Ausreise kann auch dann nicht verlängert werden, wenn noch während des Bestehens der Aufenthaltserlaubnis ein Anspruch auf ein eigenständiges Bleiberecht entstanden ist.

3. Reine Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und minderjährigem Kind begründen keine Beistandsgemeinschaft i.S. einer familiären Lebensgemeinschaft
Rechtsgebiete:VwGO, AuslG, DVAuslG, HumHAG, GG, EMRK
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 123 Abs. 1, AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 2, AuslG § 9 Abs. 1 Nr. 2, AuslG § 17, AuslG § 19, AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3, AuslG § 69 Abs. 2, AuslG § 69 Abs. 3, DVAuslG § 11 Abs. 1 Nr. 1, HumHAG § 1, HumHAG § 2 a, GG Art. 6, EMRK Art. 8,
Stichworte:Humanitäre Hilfsaktion, Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, unerlaubte Einreise, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, familiäre Lebensgemeinschaft zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und minderjährigem Kind,
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss vom 07.02.2002, Aktenzeichen: 14 B 9/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 07.02.2002, 14 B 9/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum