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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 06.04.2006, Aktenzeichen: 2 LB 51/05 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 LB 51/05

Beschluss vom 06.04.2006


Leitsatz:Eine Nutzung ist dem Inhaber einer Zweitwohnung nicht schon deswegen aus Rechtsgründen verwehrt, weil einem anderen gemäß Provision ein Vermietungsauftrag erteilt worden ist und der Wohnungsinhaber - von konkret bestimmten Zeiten abgesehen - auf eigene Nutzungsrechte oder Nutzungsmöglichkeiten verzichtet hat (Abgrenzeng zu BVerwG, 8 C 6.98).
Rechtsgebiete:KAG SH
Vorschriften:KAG SH § 3,
Stichworte:Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, Eigennutzung,
Verfahrensgang:VG Schleswig 6 A 94/05 vom 23.06.2005

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