JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Beschluss vom 06.04.2006, Aktenzeichen: 2 LB 51/05
| Leitsatz: | Eine Nutzung ist dem Inhaber einer Zweitwohnung nicht schon deswegen aus Rechtsgründen verwehrt, weil einem anderen gemäß Provision ein Vermietungsauftrag erteilt worden ist und der Wohnungsinhaber - von konkret bestimmten Zeiten abgesehen - auf eigene Nutzungsrechte oder Nutzungsmöglichkeiten verzichtet hat (Abgrenzeng zu BVerwG, 8 C 6.98). |
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Vorschriften: | KAG SH § 3, |
| Stichworte: | Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, Eigennutzung, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig 6 A 94/05 vom 23.06.2005 |
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