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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 04.12.2003, Aktenzeichen: 3 LB 51/01 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 LB 51/01

Beschluss vom 04.12.2003


Leitsatz:1. Roma sind im Kosovo keiner politischen Verfolgung ausgesetzt

2. Moslemische Roma aus dem Kosovo können zudem auf Serbien als inländische Fluchtalternative verwiesen werden.

3. Die Situation der Roma im Kosovo kann grundsätzlich nur Gegenstand einer Entscheidung nach § 54 AuslG sein; eine extreme Gefährdungslage, die gleichwohl die Anwendung von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich

4. Moslemische Roma aus dem Kosovo können wegen dort nicht behandelbarer Erkrankungen auf Serbien verwiesen werden; sie haben dort kostenlosen Zugang zur Krankenversorgung, wenn sie sich dort niederlassen und registrieren lassen können
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 51 Abs 1, AuslG § 53 Abs 6, AuslG § 54, AuslG § 50 Abs 2,
Stichworte:Asyl, Serbien, Kosovo, moslemische Roma, politische Verfolgung, hinreichende Sicherheit, Krankheit, inländische Fluchtalternative,
Verfahrensgang:VG Schleswig 7 A 144/99 vom 03.04.2001

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