JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Beschluss vom 04.12.2003, Aktenzeichen: 3 LB 51/01
| Leitsatz: | 1. Roma sind im Kosovo keiner politischen Verfolgung ausgesetzt 2. Moslemische Roma aus dem Kosovo können zudem auf Serbien als inländische Fluchtalternative verwiesen werden. 3. Die Situation der Roma im Kosovo kann grundsätzlich nur Gegenstand einer Entscheidung nach § 54 AuslG sein; eine extreme Gefährdungslage, die gleichwohl die Anwendung von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich 4. Moslemische Roma aus dem Kosovo können wegen dort nicht behandelbarer Erkrankungen auf Serbien verwiesen werden; sie haben dort kostenlosen Zugang zur Krankenversorgung, wenn sie sich dort niederlassen und registrieren lassen können |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 51 Abs 1, AuslG § 53 Abs 6, AuslG § 54, AuslG § 50 Abs 2, |
| Stichworte: | Asyl, Serbien, Kosovo, moslemische Roma, politische Verfolgung, hinreichende Sicherheit, Krankheit, inländische Fluchtalternative, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig 7 A 144/99 vom 03.04.2001 |
Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss vom 04.12.2003, Aktenzeichen: 3 LB 51/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 04.12.2003, 3 LB 51/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum