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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 01.09.2004, Aktenzeichen: 1 MB 7/03 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 MB 7/03

Beschluss vom 01.09.2004


Leitsatz:1) Die Jahresfrist zur Rücknahme eines fiktiven Vorbescheides beginnt nicht schon mit Eintritt der Genehmigungsfiktion zu laufen, sondern erst dann, wenn dem zuständigen Amtswalter die Notwendigkeit bewusst wird, dass über die Rücknahme zu entscheiden ist.

2) Der Schutz des Vertrauens gegen die Rücknahme eines fiktiven Bescheides reicht nicht weiter als bei einem ausdrücklichen Bescheid.

3) Das Rücknahmeermessen wird durch aufgewandte (Vor-) Planungskosten nicht eingeschränkt.
Rechtsgebiete:LBO SH, LVwG SH
Vorschriften:LBO SH § 72 Abs. 2, LBO SH § 75 Abs. 11, LVwG SH § 116 Abs. 3, LVwG SH § 116 Abs. 4,
Stichworte:Ermessen, Fiktion, Genehmigungsfiktion, Jahresfrist, Rücknahme, Zurückstellung, fiktiver Bescheid,
Verfahrensgang:Schleswig-Holsteinisches VG 5 B 74/02 vom 17.05.2004

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