JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Beschluss vom 01.03.2005, Aktenzeichen: 4 MB 18/05
| Leitsatz: | Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass ein Verkehrsteilnahmer, der unstreitig unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat, bereits nach erst- und einmaligem Konsum in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät. Es ist Sache des Betroffenen, der Behörde im Einzelfall durch geeignete Beweismittel das Vorliegen einer Ausnahmesituation nachzuweisen. |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Vorschriften: | StVG § 3, |
| Stichworte: | Beschluss, Straßenverkehr, Verkehrsteilnehmer, Fahrerlaubnisentziehung, Cannabiskonsum, einmaliger Konsum, gelegentlicher Konsum, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig, 3 B 11/05 vom 11.02.2005 |
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