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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGBeschluss vom 01.03.2005, Aktenzeichen: 4 MB 18/05 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 MB 18/05

Beschluss vom 01.03.2005


Leitsatz:Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass ein Verkehrsteilnahmer, der unstreitig unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat, bereits nach erst- und einmaligem Konsum in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät. Es ist Sache des Betroffenen, der Behörde im Einzelfall durch geeignete Beweismittel das Vorliegen einer Ausnahmesituation nachzuweisen.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 3,
Stichworte:Beschluss, Straßenverkehr, Verkehrsteilnehmer, Fahrerlaubnisentziehung, Cannabiskonsum, einmaliger Konsum, gelegentlicher Konsum,
Verfahrensgang:VG Schleswig, 3 B 11/05 vom 11.02.2005

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