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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 23.03.2004, Aktenzeichen: 5 B 6/03 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 B 6/03

Urteil vom 23.03.2004


Leitsatz:1. Straßenausbaubeiträge dürfen auch dann erhoben werden, wenn zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses einer Ausbaumaßnahme eine (wirksame) Ausbaubeitragssatzung noch nicht existierte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die den Beitrag auslösende Ausbaumaßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 1.9.1993 begonnen und fertig gestellt wurde.

2. Zur Frage der Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung (hier offen gelassen).
Rechtsgebiete:SächsKAG, SächsGemO
Vorschriften:SächsKAG § 26 Abs. 1, SächsKAG § 30 Abs. 1, SächsKAG § 40 Abs. 2, SächsGemO § 73,
Stichworte:Rückwirkung, Einnahmebeschaffungsgrundsatz, Vorrang des speziellen Entgeltes,
Verfahrensgang:VG Leipzig 6 K 1288/00 vom 07.10.2002

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