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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 22.01.2004, Aktenzeichen: 2 B 503/03 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 B 503/03

Urteil vom 22.01.2004


Leitsatz:1. Auch bei Veranstaltungen, die ganz oder überwiegend von Schülern besucht werden, handelt es sich um Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes, wenn die Veranstaltungen unabhängig von der Schule in alleiniger Verantwortung der Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden.

2. Der Behörde ist bei der Anerkennung der Förderungswürdigkeit nach § 5 Abs. 1 WBG ein Ermessen eingeräumt. Dieses ist dann, wenn die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 WBG vorzunehmende Prognose deshalb positiv ausfällt, weil die Einrichtung im Vorjahr als Heimbildungsstätte mindestens 3.300 Teilnehmertage geleistet hat, regelmäßig, d.h. ohne Vorliegen besonderer Gründe, dahin intendiert, dass dem auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit gerichteten Antrag stattzugeben ist.
Rechtsgebiete:SächsVerf, WBG
Vorschriften:SächsVerf Art. 108 Abs. 1, WBG § 1, WBG § 2, WBG § 5,
Stichworte:Weiterbildung, Ermessen, Schüler, Förderungswürdigkeit,
Verfahrensgang:VG Dresden 5 K 3574/99 vom 24.04.2002

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