JuraForum.de > Urteile > SAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 19.02.2008, Aktenzeichen: 1 B 182/07
| Leitsatz: | Verstößt ein Vorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften, so ist ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn geboten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Absehen davon rechtfertigen können. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ist in diesem Fall grundsätzlich ein auf die Beseitigung der Störung gerichtetes, intendiertes Ermessen. |
| Rechtsgebiete: | SächsBO |
| Vorschriften: | SächsBO § 6, SächsBO § 80 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beseitigungsverfügung, intendiertes Ermessen, nachbarschützende Vorschrift, |
| Verfahrensgang: | VG Leipzig, 4 K 437/01 vom 28.05.2004 |
Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 19.02.2008, Aktenzeichen: 1 B 182/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "SAECHSISCHES-OVG - 19.02.2008, 1 B 182/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum