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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 16.03.2006, Aktenzeichen: 1 D 5/03 



SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 D 5/03

Urteil vom 16.03.2006


Leitsatz:1. Tritt vor Ausfertigung und Veröffentlichung eines nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossenen vorzeitigen Bebauungsplans der Flächennutzungsplan in Kraft, entfällt die Genehmigungspflicht aus § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Es bedarf in diesem Fall nur dann einer neuen Abwägung und Be-schlussfassung durch den Gemeinderat, wenn die Umsetzung des Bebauungsplans unmöglich geworden ist oder sich das Abwägungsergebnis als nachträglich unausgewogen darstellt.

2. Ein Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz führt nicht zur Offenkundigkeit der durch die Bauleitplanung berührten Belange des Anmelders. Dies gilt auch dann, wenn das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen und die den Bebauungsplan vorbereitende Verwaltung derselben Körperschaft angehören.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 3 Abs. 2, BauGB § 8 Abs. 2 Satz 1, BauGB § 8 Abs. 4, BauGB § 10 Abs. 2 Satz 1, BauGB § 31 Abs. 7, BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2,
Stichworte:vorzeitiger Bebauungsplan, Genehmigungspflicht, Abwägungsgebot, Offenkundigkeit,

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