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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 06.10.2008, Aktenzeichen: 5 A 237/08 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 A 237/08

Urteil vom 06.10.2008


Leitsatz:Änderung der Rechtsprechung zur Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldgewinnspielgeräte:

Der "Spieleinsatz" ist derzeit kein tauglicher Steuermaßstab für die Vergnügungssteuer. Solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich ist, wird der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt, weil die Bemessungsgrundlage auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen ist.
Rechtsgebiete:GG, SächsKAG
Vorschriften:GG Art. 105 Abs. 2a, SächsKAG § 2 Abs. 1, SächsKAG § 7,
Stichworte:Vergnügungssteuer, Spieleinsatz, Kalkulation, Einspielergebnis,
Verfahrensgang:VG Leipzig, 1 K 1460/06 vom 13.02.2008

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