Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 30.03.2009, Aktenzeichen: 5 B 281/09 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 B 281/09

Beschluss vom 30.03.2009


Leitsatz:Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gem. § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG kommt in entsprechender Anwendung des Maßstabes aus § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Frage, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes bestehen und damit ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist, oder - bei offener Rechtslage - die vorläufige Vollstreckung der Kosten für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zu Folge hätte.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 66 Abs. 7 S. 2,
Stichworte:Erinnerung, aufschiebende Wirkung, Anordnung, Kostenansatz,

Volltext

Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 30.03.2009, Aktenzeichen: 5 B 281/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SAECHSISCHES-OVG - 30.03.2009, 5 B 281/09" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum