Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 23.02.2009, Aktenzeichen: 2 E 11/09 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 E 11/09

Beschluss vom 23.02.2009


Leitsatz:Der Streitwert in hochschulrechtlichen Streitigkeiten über die Befristung einer Berufungszusage ist mit 10 % der Kosten der zugesagten Ausstattung abzüglich der Kosten für die Minimalausstattung zu bemessen.

Der Wert der Feststellungsklage ist grundsätzlich ebenso zu bewerten wie eine auf das vergleichbare Ziel gerichtete Gestaltungs- oder Leistungsklage.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 52 Abs. 1,
Stichworte:Streitwert, Berufungszusage, nachträgliche Befristung, Bedeutung,
Verfahrensgang:VG Dresden, 5 K 2167/06 vom 17.11.2008

Volltext

Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 23.02.2009, Aktenzeichen: 2 E 11/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SAECHSISCHES-OVG - 23.02.2009, 2 E 11/09" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum