( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 20.10.2005, Aktenzeichen: 1 BS 251/05 



SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 BS 251/05

Beschluss vom 20.10.2005


Leitsatz:1. Tatsächliche Baugrenzen oder Baulinien vermitteln keinen Nachbarschutz im Rahmen des Rücksichtsnahmegebots.

2. Infolge der Reduzierung der regelmäßigen Abstandsflächen auf 0,4 H in § 6 Abs. 5 Satz 1 SächsBO n.F. ist wegen der auf seiner Grundlage zu beurteilenden Vorhaben die Annahme einer regelmäßig nicht feststellbaren "erdrückenden" Wirkung eines Vorhabens bei Einhaltung der Abstandsflächen zu überdenken.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 4,
Stichworte:Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, Abstellraum,
Verfahrensgang:VG Dresden 12 K 1150/05 vom 19.07.2005

Volltext

Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 20.10.2005, Aktenzeichen: 1 BS 251/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/saechsisches-ovg/saechsisches-ovg-beschluss-vom-20-10-2005-az-1-bs-25105

"SAECHSISCHES-OVG - 20.10.2005, 1 BS 251/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN