JuraForum.de > Urteile > SAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 20.10.2005, Aktenzeichen: 1 BS 251/05
| Leitsatz: | 1. Tatsächliche Baugrenzen oder Baulinien vermitteln keinen Nachbarschutz im Rahmen des Rücksichtsnahmegebots. 2. Infolge der Reduzierung der regelmäßigen Abstandsflächen auf 0,4 H in § 6 Abs. 5 Satz 1 SächsBO n.F. ist wegen der auf seiner Grundlage zu beurteilenden Vorhaben die Annahme einer regelmäßig nicht feststellbaren "erdrückenden" Wirkung eines Vorhabens bei Einhaltung der Abstandsflächen zu überdenken. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 80 Abs. 4, |
| Stichworte: | Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, Abstellraum, |
| Verfahrensgang: | VG Dresden 12 K 1150/05 vom 19.07.2005 |
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