Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 19.12.2006, Aktenzeichen: 5 BS 242/06 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 BS 242/06

Beschluss vom 19.12.2006


Leitsatz:1. Das "Einspielergebnis" als Benutzungsgrundlage in einer Kommunalen Vergnügungssteuersatzung kann sich aus eingesetzten Spielbeträgen zusammensetzen. Zu diesen gehören Röhrenauffüllungen und Prüftestgeld ebenso wenig wie Falschgeld oder sonstige Fehlbeträge. Die Verwendung des Begriffs des "Einspielergebnis" findet nicht zur Unbestimmtheit der Norm.

2. Eine Mindestvergnügungssteuer ist zur Verfolgung des Lenkungszwecks der Eindämmung der Spielsucht zulässig.

3. Eine herkömmliche Vergnügungssteuer auf Grundlage des Einspielergebnisses stellt sich nicht als Automatenumsatzsteuer dar und verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 33 der EG-Richtlinie 77/388/EWG.
Rechtsgebiete:EG-Richtlinie 77/388/EWG, VwGO
Vorschriften:EG-Richtlinie 77/388/EWG Art. 33, VwGO § 146 Abs. 4,
Stichworte:Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer, Einspielergebnis, Automatenumsatzsteuer,
Verfahrensgang:VG Chemnitz 4 K 1299/05 vom 25.08.2006

Volltext

Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 19.12.2006, Aktenzeichen: 5 BS 242/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SAECHSISCHES-OVG - 19.12.2006, 5 BS 242/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum