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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 09.02.2006, Aktenzeichen: 4 BS 293/05 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 BS 293/05

Beschluss vom 09.02.2006


Leitsatz:Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling sowohl, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsunfähigkei von einer Prüfung zurücktritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen.
Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, TAppO, SächsHG
Vorschriften:VwGO § 62 Abs. 3, VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1, VwGO § 123 Abs. 1 S. 2, VwVfG § 46, TAppO § 3 Abs. 1, TAppO § 6 Abs. 1, TAppO § 10 Abs. 2, TAppO § 10 Abs. 3, SächsHG § 61 Abs. 1, SächsHG § 62 Abs. 1, SächsHG § 63 Nr. 7,
Stichworte:Rubrum, Prüfungsausschuss, Erfüllungsgehilfe, Behörde, Chancengleichheit, Unverzüglichkeit, Widerspruchsentscheidung,
Verfahrensgang:VG Leipzig 4 K 801/05 vom 20.09.2005

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