JuraForum.de > Urteile > SAECHSISCHES-OVG > Beschluss vom 04.10.2007, Aktenzeichen: 3 BS 128/06
| Leitsatz: | 1. Erlaubnispflichtige, aber nicht erlaubnisfähige Geldspielgeräte im Sinne von § 33c Abs. 1 GewO sind auch solche, bei denen der durch eine besonders konstruierte, technische Einrichtung selbstwirkend (im Sinne eines Glücksspiels) herbeigeführte Spielerfolg in Form eines Geldgewinns nur am Gerät angezeigt und nachfolgend separat vom Spielhallenbetreiber bzw. Spielgeräteaufsteller ausgezahlt wird. Deren Aufstellung ist deshalb gemäß § 6a Satz 1 Buchst. b SpielV verboten (hier: Spielgeräte "Casino Life"). 2. Jackpotanlagen, die mit erlaubten Geldspielgeräten verbunden werden und über deren erlaubte Gewinnmöglichkeit hinaus nach dem Zufallsprinzip eine weitere, sonstige Gewinnchance in Form eines Jackpots in Aussicht stellen, sind gemäß § 9 Abs. 2 SpielV verboten. Dies gilt auch dann, wenn die Jackpotanlage nach Wahl des Aufstellers statt durch kostenpflichtiges Bespielen des Geldspielgeräts durch bloßen Geldein- und -auswurf am Geldspielgerät kostenlos - etwa zu Werbezwecken - betrieben werden kann (hier: "LAS VEGAS Jack-pot-System"). |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, GewO, SpielV |
| Vorschriften: | VwVfG § 28, VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3, GewO § 33c Abs. 1, GewO § 33i Abs. 1, SpielV § 6a, SpielV § 9 Abs. 2, SpielV § 13 Abs. 1 Nr. 7, |
| Stichworte: | Anhörung, Spielhallenerlaubnis, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Bauartzulassung, Jackpot, sonstige Gewinnchance, |
| Verfahrensgang: | VG Dresden 1 K 669/06 vom 20.04.2006 |
Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 04.10.2007, Aktenzeichen: 3 BS 128/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "SAECHSISCHES-OVG - 04.10.2007, 3 BS 128/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum