Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-OVGBeschluss vom 02.10.2004, Aktenzeichen: 3 BS 392/04 

SAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 3 BS 392/04

Beschluss vom 02.10.2004


Leitsatz:Auf die Rechtsfigur des sog. Zweckveranlassers können versammlungsrechtliche Auflagen allenfalls dann gestützt werden, wenn nachweisbare Tatsachen auf die vom (rechtsradikalen) Anmelder einer Versammlung bezweckte Provokation von Gewalttätigkeiten durch (linksradikale) Gegner schließen lassen (Anschluss und Fortführung von BVerfG, Beschl. v. 1.9.2000, NVwZ 2000, 1406). Nicht ausreichend ist ein Evidenzschluss. Vielmehr bedarf es der Feststellung z.B. militant-provozierender Begleitumstände, die über die demonstrative Wahl einer Aufzugsstrecke zur Unterstreichung eines rechtlich nicht zu beanstandenden Versammlungsaufrufs hinausgehen müssen.
Rechtsgebiete:GG, VersammlG
Vorschriften:GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 8 Abs. 1, VersammlG § 15 Abs. 1,
Stichworte:versammlungsrechtliche Auflage, Verlegung der Aufzugsstrecke, Zweckveranlasser, Gewaltprovokation, Tatsachenbasis,
Verfahrensgang:VG Leipzig 3 K 1501/04 vom 01.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom SAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 02.10.2004, Aktenzeichen: 3 BS 392/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "SAECHSISCHES-OVG - 02.10.2004, 3 BS 392/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum