JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2005
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Verfügungsklage, Beschäftigung, Verfügungsgrund, Erledigung der Hauptsache |
| Leitsatz: | Das Androhen, arbeitsrechtliche Konsequenzen aus der Weigerung zu ziehen, eine bestimmte Tätigkeit wahrzunehmen, ergibt für sich allein keinen Verfügungsgrund für eine Verfügungsklage auf Beschäftigung mit der bisherigen Tätigkeit |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Sa 641/05 | |