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JuraForum.deUrteileSächsisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum09 / 2005 

Sächsisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 542/04 vom 30.09.2005

Rechtsgebiete:RettassG, BBiG, ArbGG, BGB
Leitsatz:1. Auf eine Vereinbarung zur Ableistung eines Anerkennungsjahres für die Ausbildung zum Rettungsassistenten gem. § 7 Abs. 1 RettassG ist § 10 BBiG anzuwenden

2. Für die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung gem. § 10 BBiG stellt die tarifliche Vergütung bei fehlender Tarifbindung jedenfalls einen wesentlichen Anhaltspunkt dar.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 542/04



SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 163/05 vom 27.09.2005

Rechtsgebiete:ZPO, SGB XII
Schlagworte:PKH-Antrag
Leitsatz:1. Eine mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundene Verwertung einer noch nicht fälligen Lebensversicherung ist jedenfalls dann unzumutbar i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO, wenn der Rückkaufwert den Schonbetrag zuzüglich der zu zahlenden Prozesskosten nur in einem geringen Umfang übersteigt.

2. Der Einsatz einer noch nicht fälligen Lebensversicherung für die Prozesskosten stellt dann eine besondere Härte i.S.d. § 90 Abs 3 SGB XII dar, wenn der Antragsteller nur mit einer verminderten gesetzlichen Rente zu rechnen hat und somit auf eine Zusatzversorgung angewiesen ist, jedoch der Aufbau einer neuen zusätzlichen Alterssicherung wegen geminderter Chancen auf dem Arbeitsmarkt erschwert ist.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 163/05

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 318/04 vom 16.09.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:Unterstützung der Anwendung von Dopingsubstanzen im Leistungssport/Falschbeantwortung hiernach gestellter Frage bei Abschluss eines Arbeitsvertrages
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 318/04

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 279/05 vom 14.09.2005

Rechtsgebiete:SGB IX §
Schlagworte:Entschädigung
Leitsatz:1. "Schwerbehinderter Beschäftigter" i. S. d. § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX ist auch der schwerbehinderte Bewerber.

2.Die Unterrichtspflicht nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX bezieht sich nur auf den Tatbestand des Satzes 7 der Vorschrift und betrifft demgemäß nur Arbeitgeber, die ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen.

3. Eine "Bewerbung" i.S.d. § 82 Satz 2 SGB IX setzt die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen voraus.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 279/05


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