JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2005
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| Rechtsgebiete: | GG, BGB, GVG, ZPO, BATO |
| Schlagworte: | Geldentschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld |
| Leitsatz: | 1) Das Wort "mobbing" kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein. 2) Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen sog. mobbingbedingter Verletzung der Gesundheit scheidet aus. 3) Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen sog. mobbingbedingter Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts besteht (wegen Subsidiarität der Anspruchsgrundlage) nicht, wenn und soweit andere Rechtsschutzmöglichkeiten zu Gebote stehen (z.B. Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, Zurückbehaltungsrecht) 4) Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sog. mobbingbedingter Verletzung der Gesundheit unterfallen der Ausschlussfrist des § 70 BAT-O 5) Eine gesundheitliche Prädisposition eines Opfers sog. mobbings kann gegen die Ursächlichkeit der inkrimimerten Verhaltensweisen für die Erkrankung streiten. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 751/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO 2001, UmwG, ArbGG, GmbHG |
| Leitsatz: | Die gesetzliche Vermutung aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG für einen Gemeinschaftsbetrieb ist dann widerlegt, wenn nachgewiesen wird, dass keine auch nur stillschweigende Führungsvereinbarung vorliegt. Der Nachweis ist dann geführt, wenn sich ergibt, dass jedes Unternehmen seine Arbeitnehmer selbst einsetzt, soweit es um das die Arbeitsleistung konkretisierende Weisungsrecht geht. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 3 TaBV 6/03 | |