JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2004
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| Rechtsgebiete: | BDSG, SächsDSG, BGB |
| Schlagworte: | Widderruf der Bestellung zum DS-Beauftragten |
| Leitsatz: | 1. Die Bestellung eines Behördenangestellten zum behördlich DS-beauftragten und der Widerruf dieser Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in der Regel der arbeitsrechtlichen Umsetzung. 2. Je nach arbeitsvertraglicher Vereinbarung kommt eine direktionsrechtliche Maßnahme oder ein Änderungsvertrag eine Änderungskündigung in Betracht. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 1123/03 | |