JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2003
Sächsisches Landesarbeitsgericht
Entscheidungen 06 / 2003
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 31/03 vom 23.06.2003
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BRAGO, GKG, BGB |
| Schlagworte: | Anspruch auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG ist mit 1/4 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zu bewerten, Auskunftsanspruch gemäß § 613 a V BetrVG ist mit 500 EUR zu bewerten |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 31/03 |
SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Sa 554/02 vom 12.06.2003
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Übereinstimmende Erledigungserklärung über den im Berufungsverfahren gelangten Gegenstand/verspätete Erfüllung eines Arbeitsentgeltanspruches aus Insolvenzmasse/persönliche Haftung der Insolvenzverwalterin/Unterschied zwischen Arbeitsentgeltforderung als Masseverbindlichkeit und Schadensersatzforderung gegen Verwalterin/kein Schaden bei Zahlung nach Wiederherstellung der Masselänglichkeit/kein Verschulden der Verwalterin bei Erwartung, dass Dritter Erfüllung der Arbeitsentgeltforderung übernehme |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Sa 554/02 |
SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 715/02 vom 12.06.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Beschäftigungspflicht/Freistellungsvereinbarung für den Fall des Ausspruches einer ordentlichen Kündigung durch Arbeitsordnung für einen vor der sog. Schuldrechtsmodernisierung liegenden Zeitraum zulässig/ Billigkeitskontrolle/Freistellung eines demnächst ausscheidenden Vorgesetzten i. R. einer ihn nicht mehr betreffenden personellen Umbruchphase |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 715/02 |
SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 790/02 vom 12.06.2003
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Manipulation der Zeiterfassung, Videoüberwachung, außerordentliche fristlose Kündigung |
| Leitsatz: | 1) Zulässigkeit der Videoüberwachung bei vermuteter Manipulation der Zeiterfassung durch gesamte Nachtschicht unter Beteiligung des Nachtschichtleiters, wenn der Täter zwar nicht erkennbar ist, aus den Zeitpunkten der Manipulation mit seiner Stechkarte in Verbindung mit den Aufzeichnungen aber auf ihn geschlossen werden kann.
2) Durch Videoüberwachung gewonnene Informationen dürfen zunächst einmal vorgetragen werden. Ein etwaiges Beweisverwertungsverbot steht dem nicht entgegen. Die Offenbarung der Art der Informationsbeschaffung entbindet nicht von der prozessualen Obliegenheit, sich zu den vorgetragenen Tatsachen zu erklären, sollen diese nicht als unstreitig angesehen werden. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 790/02 |
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