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JuraForum.deUrteileSächsisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum06 / 2003 

Sächsisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 06 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 31/03 vom 23.06.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, BRAGO, GKG, BGB
Schlagworte:Anspruch auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG ist mit 1/4 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zu bewerten, Auskunftsanspruch gemäß § 613 a V BetrVG ist mit 500 EUR zu bewerten
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 31/03



SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Sa 554/02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Übereinstimmende Erledigungserklärung über den im Berufungsverfahren gelangten Gegenstand/verspätete Erfüllung eines Arbeitsentgeltanspruches aus Insolvenzmasse/persönliche Haftung der Insolvenzverwalterin/Unterschied zwischen Arbeitsentgeltforderung als Masseverbindlichkeit und Schadensersatzforderung gegen Verwalterin/kein Schaden bei Zahlung nach Wiederherstellung der Masselänglichkeit/kein Verschulden der Verwalterin bei Erwartung, dass Dritter Erfüllung der Arbeitsentgeltforderung übernehme
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Sa 554/02

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 715/02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Schlagworte:Beschäftigungspflicht/Freistellungsvereinbarung für den Fall des Ausspruches einer ordentlichen Kündigung durch Arbeitsordnung für einen vor der sog. Schuldrechtsmodernisierung liegenden Zeitraum zulässig/ Billigkeitskontrolle/Freistellung eines demnächst ausscheidenden Vorgesetzten i. R. einer ihn nicht mehr betreffenden personellen Umbruchphase
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 715/02

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 790/02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:GG, BGB, ZPO
Schlagworte:Manipulation der Zeiterfassung, Videoüberwachung, außerordentliche fristlose Kündigung
Leitsatz:1) Zulässigkeit der Videoüberwachung bei vermuteter Manipulation der Zeiterfassung durch gesamte Nachtschicht unter Beteiligung des Nachtschichtleiters, wenn der Täter zwar nicht erkennbar ist, aus den Zeitpunkten der Manipulation mit seiner Stechkarte in Verbindung mit den Aufzeichnungen aber auf ihn geschlossen werden kann.

2) Durch Videoüberwachung gewonnene Informationen dürfen zunächst einmal vorgetragen werden. Ein etwaiges Beweisverwertungsverbot steht dem nicht entgegen. Die Offenbarung der Art der Informationsbeschaffung entbindet nicht von der prozessualen Obliegenheit, sich zu den vorgetragenen Tatsachen zu erklären, sollen diese nicht als unstreitig angesehen werden.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 790/02


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