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JuraForum.deUrteileSächsisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum03 / 2003 

Sächsisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 875/02 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitszeugnis
Leitsatz:Hat der Arbeitnehmer zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt und erhalten, ist sein Zeugnisanspruch erloschen. Durch die Ausübung seines Wahlrechtes (§ 262 BGB) auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis nach § 630 BGB gilt nach § 263 Abs. 2 BGB (lediglich) das gewählte Zeugnis als die von Anfang an allein geschuldete Leistung.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 875/02



SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 466/02 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Neue Tatsachen im Berufungsverfahren, Verhältnis § 531 Abs. 2 ZPO n. F. zu § 67 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 ArbGG n. F., Reichweite der Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitsgerichts nach neuem Recht (§ 139 Abs. 4 ZPO n. F.) i. R. einer Kündigungssache um eine auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 466/02

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 9 Sa 842/02 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, willkürliche, Präklusion
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 9 Sa 842/02

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 125/03 vom 21.03.2003

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Einstweilige Verfügung zur Besetzungssperre im Rahmen eines Konkurrentenstreits
Leitsatz:1. Dem öffentlichen Arbeitgeber steht bei der Auswahlentscheidung zur Besetzung eines Beförderungspostens grundsätzlich ein weiter Beurteilungsspielraum im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG zu.

2. Die Anforderungen an einen Antrag auf einstweilige Verhinderung der endgültigen Stellenbesetzung im Rahmen eines Konkurrentenstreits sind jedoch nicht zu hoch anzusetzen. Dies folgt aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Denn bei einer endgültigen Stellenbesetzung würde das Hauptsacheverfahren gegenstandslos.

3. Ausreichend ist deshalb, wenn der "unterlegene" Arbeitnehmer glaubhaft macht, der Arbeitgeber habe einen Gesichtspunkt, der möglicherweise zu einer anderen Auswahlentscheidung geführt hätte, nicht berücksichtigt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 125/03


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