JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Eingruppierung einer als Standes"beamtin" beschäftigten Verwaltungsangestellten, keine "selbständigen Leistungen" gemäß Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 c BAT-O/VKA, wenn sich Tätigkeit überwiegend nach vorgezeichneten stark reglementierten Abläufen, die auch nicht selbst erarbeitet sind oder werden, vollzieht. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 572/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema "Rhetorik und Verhandlungsführung für Frauen" |
| Leitsatz: | 1. Die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG mit dem Thema "Rhetorik und Verhandlungsführung für Frauen" für eine stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ist dann anzunehmen, wenn aufgrund der Berufsausbildung (hier: Schriftsetzerin) und der weiteren persönlichen Voraussetzungen nicht erwartet werden kann, dass die anfallenden Betriebsratsaufgaben ansonsten sachgerecht, insbesondere angstfrei wahrgenommen werden können. 2. Der Umstand, dass die Schulung vom Teilnehmerkreis, nicht aber vom Inhalt her ausschließlich für weibliche Teilnehmer vorgesehen ist, steht der Erforderlichkeit nicht entgegen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 17/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Klageänderung in der Berufungsinstanz nach der aufgrund EGZPO § 26 Nr. 5 maßgebenden Neuregelung in ZPO § 533 |
| Leitsatz: | Nach Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes kann eine Klageänderung im Berufungsverfahren vom Gericht nicht für sachdienlich gehalten werden, wenn dadurch die einzige noch vorhandene vollwertige Tatsacheninstanz (des Ersten Rechtszugs) genommen würde. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 179/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Klageänderung in der Berufungsinstanz nach der aufgrund EGZPO § 26 Nr. 5 maßgebenden Neuregelung in ZPO § 533. |
| Leitsatz: | Nach Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes kann eine Klageänderung im Berufungsverfahren vom Gericht nicht für sachdienlich gehalten werden, wenn dadurch die einzige noch vorhandene vollwertige Tatsacheninstanz (des Ersten Rechtszuges) genommen würde. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 180/02 | |