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JuraForum.deUrteileSächsisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum08 / 2002 

Sächsisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 996/01 vom 30.08.2002

Rechtsgebiete:BGB, SGB III
Schlagworte:Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung anlässlich der Beantragung des Kurzarbeitergeldes
Leitsatz:1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitsamt alle für die ordnungsgemäße Berechnung des Kurzarbeitergeldes notwendigen Informationen zu geben.

2) Eine Pflicht des Arbeitgebers zum Widerspruch gegen den Bescheid des Arbeitsamts zum Bezug von Kurzarbeitergeld besteht gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern nur dann, wenn der Bescheid offensichtlich unzutreffend ist oder der Arbeitnehmer die Berechnung des Arbeitsamts rechtzeitig und substantiiert gerügt hat.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 996/01



SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Sa 312/01 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:GG, TVG, ArbGG
Schlagworte:Unterlassungsbegehren der IG Metall gegen Anwendung tarifwidriger arbeitsvertraglicher Regelungen i. R. eines betrieblichen "Bündnisses für Arbeit", Verhältnis Firmen- bzw. Haustarifvertrag zu Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag, Spezialitätsprinzip, Relevanz Tariffähigkeit CGM.
Leitsatz:Das sog. Spezialitätsprinzip ist ein Ordnungs-, kein Rechtsprinzip. Ein Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag (hier: mit der IG Metall) wird nicht durch einen Firmen- bzw. Haustarifvertrag verdrängt, den eine tariffähige und an den Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag gebundene Partei mit einer dritten Koalition (hier: der CGM) schließt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Sa 312/01

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 936/00 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Unwirksames Urteil mangels Erkennbarkeit des verbeschiedenen
Leitsatz:1. Die Berufung zur Beseitigung eines wirkungslosen Urteiles ist zulässig.

2. Ein wirkungsloses Urteil liegt vor, wenn sich nicht aus ihm selbst - wenigstens durch Auslegung - ermitteln läßt, welcher prozessuale Anspruch verbeschieden sein soll.

3. Mangels Vorliegens einer instanzbeendenden Entscheidung ist ein derartiges Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, welchem Ausspruch § 68 ArbGG nicht im Wege steht.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 936/00


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