JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2002
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB |
| Schlagworte: | Abgrenzung Betriebsweg, Versicherter Weg nach SGB VII § 8 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, Sammeltransport durch Bauarbeitgeber |
| Leitsatz: | Das am 01.01.1997 in Kraft getretene Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1254) hat nichts dazu gemeint, daß es bei einem Werksverkehr oder Sammeltransport durch den Arbeitgeber bei der Haftungsbeschränkung nach SGB VII §§ 104 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 1 Satz 1 bleibt. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 597/01 | |
| Rechtsgebiete: | BBiG |
| Schlagworte: | Probezeitkündigung nach BBiG § 15 Abs. 1. |
| Leitsatz: | Der Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses mit einer Probezeit nach BBiG § 13 Satz 1 ist auch bei Fortsetzung der Ausbildung nach Wechsel des Ausbilders nicht abdingbar, weil sich eine derartige Vereinbarung i. S. d. BBiG § 18 zuungunsten des Auszubildenden auswirken könnte. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 871/01 | |
| Rechtsgebiete: | EntgeltFG |
| Schlagworte: | Keine Wartezeit für Arbeitnehmer, die nach Abschluss ihrer Berufsausbildung vom bisherigen Ausbilder übernommen werden, im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
| Leitsatz: | Arbeitnehmer, die unmittelbar nach Abschluss ihrer Berufsausbildung vom bisherigen Ausbilder übernommen werden, müssen im Falle ihrer Arbeitsunfähigkeit die Wartezeit nach § 3 Abs. 3 EntgeltFG nicht erneut erfüllen. Derartige Arbeitsverhältnisse stehen vielmehr in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnis. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 9 Sa 170/02 | |