JuraForum.de > Urteile > Sächsisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2002
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| Rechtsgebiete: | SchulG |
| Schlagworte: | Dienstzeitberechnung durch das vormalige Staatliche Schulamt Chemnitz/Bindung der Stadt Chemnitz hieran nach Schulträgerwechsel |
| Leitsatz: | 1) § 64 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 3. Juli 1991 (GVBl. S. 213, geändert durch Gesetz vom 19. August 1993 [GVBl. S. 688] und durch Gesetz vom 15. Juli 1994 [GVBl. S. 143] - SchulG), wonach Schulträger mit Wirkung vom 1. August 1995 in die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers aus den zwischen dem Freistaat Sachsen und dem medizinisch-therapeutischen Personal an Förderschulen und Einrichtungen nach § 13 Abs. 4 und § 16 Abs. 2 und 3 SchulG, dem Personal an Internaten und Kindergärten nach § 13 Abs. 2 und 4 SchulG i.d.F. vom 3. Juli 1991 und dem sonstigen Personal nach § 16 Abs. 2 und 3 SchulG bestehenden Verträgen eingetreten sind, war nicht verfassungswidrig. 2) Korrektur einer Dienstzeitberechnung für eine Zeitspanne von mehr als zwei Jahrzehnten nur unter entsprechender Anwendung der für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 48 VwVfG geltenden Voraussetzungen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 474/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebliche Übung bei gemeinnützigem Verein |
| Leitsatz: | Ein Kreisverband des DRK, der den DRKTV+O anwendet, kann sich - anders als ein öffentlicher Arbeitgeber - nicht auf den für den öffentlichen Dienst geltenden Grundsatz beziehen, wonach Ansprüche i. d. R. nicht aufgrund einer Betrieblichen Übung entstehen können. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 248/01 | |