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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-LAGUrteil vom 26.03.2003, Aktenzeichen: 2 Sa 875/02 

SAECHSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 2 Sa 875/02

Urteil vom 26.03.2003


Leitsatz:Hat der Arbeitnehmer zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt und erhalten, ist sein Zeugnisanspruch erloschen. Durch die Ausübung seines Wahlrechtes (§ 262 BGB) auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis nach § 630 BGB gilt nach § 263 Abs. 2 BGB (lediglich) das gewählte Zeugnis als die von Anfang an allein geschuldete Leistung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 262, BGB § 263 Abs. 2, BGB § 630,
Schlagworte:Arbeitszeugnis, Wahlrecht, einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis,
Stichworte:Arbeitszeugnis,
Verfahrensgang:ArbG Zwickau 5 Ca 2770/00 vom 24.04.2001

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