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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-LAGUrteil vom 21.08.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 936/00 

SAECHSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 2 Sa 936/00

Urteil vom 21.08.2002


Leitsatz:1. Die Berufung zur Beseitigung eines wirkungslosen Urteiles ist zulässig.

2. Ein wirkungsloses Urteil liegt vor, wenn sich nicht aus ihm selbst - wenigstens durch Auslegung - ermitteln läßt, welcher prozessuale Anspruch verbeschieden sein soll.

3. Mangels Vorliegens einer instanzbeendenden Entscheidung ist ein derartiges Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, welchem Ausspruch § 68 ArbGG nicht im Wege steht.
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Vorschriften:ZPO § 322 Abs. 1, ZPO § 538 Abs. 2 n. F., ArbGG § 68,
Schlagworte:Scheinurteil, Aufhebung, Zurückverweisung prozessualen Anspruches,
Stichworte:Unwirksames Urteil mangels Erkennbarkeit des verbeschiedenen,
Verfahrensgang:ArbG Chemnitz 1 Ca 5785/99 vom 19.11.1999

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