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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-LAGUrteil vom 12.12.2003, Aktenzeichen: 3 Sa 721/03 

SAECHSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 3 Sa 721/03

Urteil vom 12.12.2003


Leitsatz:Sind in einem auf § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG gestützten befristeten Arbeitsverhältnis überwiegend Daueraufgaben zu verrichten, so ist die Befristungsabrede nur dann wirksam, wenn die Daueraufgaben lediglich eine dienende, die vorübergehende Aufgabe unterstützende Funktion haben.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 14 Abs. 1 Ziff. 1,
Schlagworte:Befristetes Arbeitsverhältnis, Vorübergehender Bedarf, Daueraufgaben,
Stichworte:Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden Bedarfs, hier "Absicherung der Evakuierungsphase einer Lehrkonzeption" für eine universitäre Sprachausbildung,
Verfahrensgang:ArbG Dresden 7 Ca 917/03 vom 24.06.2003

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