JuraForum.de > Urteile > SAECHSISCHES-LAG > Urteil vom 12.12.2003, Aktenzeichen: 3 Sa 721/03
| Leitsatz: | Sind in einem auf § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG gestützten befristeten Arbeitsverhältnis überwiegend Daueraufgaben zu verrichten, so ist die Befristungsabrede nur dann wirksam, wenn die Daueraufgaben lediglich eine dienende, die vorübergehende Aufgabe unterstützende Funktion haben. |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Vorschriften: | TzBfG § 14 Abs. 1 Ziff. 1, |
| Schlagworte: | Befristetes Arbeitsverhältnis, Vorübergehender Bedarf, Daueraufgaben, |
| Stichworte: | Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden Bedarfs, hier "Absicherung der Evakuierungsphase einer Lehrkonzeption" für eine universitäre Sprachausbildung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Dresden 7 Ca 917/03 vom 24.06.2003 |
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