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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-LAGUrteil vom 04.11.2003, Aktenzeichen: 2 Sa 199/03 

SAECHSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 2 Sa 199/03

Urteil vom 04.11.2003


Leitsatz:1) Einem Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses steht es gleich, wenn dem Arbeitnehmer i. R. einer Verlängerung lediglich der Abschluss eines (weiteren) befristeten Vertrages angetragen war.

2) Eine lediglich mündlich erteilte "Entfristungszusage" ist nach § 14 Abs. 4 TzBfG formwidrig, wenn die Befristung (zur Ausschöpfung von Fördermitteln) lediglich mit Blick auf die Entfristungszusage erfolgt ist.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 14 Abs. 4, TzBfG § 15 Abs. 5,
Schlagworte:Arbeitsverhältnis, Fortsetzung, Widerspruch, Befristung, Schriftform, Entfristungszusage,
Stichworte:Widerspruch gegen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses,
Verfahrensgang:ArbG Leipzig 6 Ca 1421/02 vom 09.09.2002

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