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JuraForum.deUrteileSAECHSISCHES-LAGUrteil vom 02.11.2007, Aktenzeichen: 7 SaGa 19/07 



SAECHSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 7 SaGa 19/07

Urteil vom 02.11.2007


Leitsatz:1. Ein Streik kann durch einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden, wenn er offensichtlich rechtswidrig ist.

2. Die Tarifautonomie gewährleistet auch das Streikrecht einer Gewerkschaft. Dem steht das Prinzip der Tarifeinheit nicht entgegen.

3. Streiks der Lokführer im Nah-, Fern- und Güterverkehr sind nicht schon wegen ihrer erheblichen Auswirkungen auf Dritte unverhältnismäßig und daher unzulässig, solange eine Mindestversorgung, etwa aufgrund von Notdiensten, sichergestellt ist.
Rechtsgebiete:GG, BGB
Vorschriften:GG Art. 9 Abs. 3, BGB § 823, BGB § 1004,
Stichworte:Einstweilige Verfügung, Arbeitskampf, Streikrecht,
Verfahrensgang:ArbG Chemnitz 7 Ga 26/07 vom 05.10.2007

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