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JuraForum.deUrteileSaarländisches OberlandesgerichtVerkündungsdatum02 / 2007 

Saarländisches Oberlandesgericht

Entscheidungen 02 / 2007



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ws 33/07 vom 28.02.2007




SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 4 Sch 1/07 vom 27.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO, TKV, BGB
Leitsatz:Vollziehbarkeitserklärung einer vorläufigen Maßnahme im Schiedsgerichtsverfahren.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 4 Sch 1/07

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 470/06 vom 27.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO, StVG, PflVG, BGB, StGB, AKB
Leitsatz:a. Der sich für eine Reparatur entscheidende Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw hat unverzüglich den Reparaturauftrag zu erteilen, um die Ausfallzeit des Wagens auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kommt er dem nicht nach, so besteht sein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens im Regelfall nur nach Maßgabe der voraussichtlichen Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur.

b. Die Heranziehung der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch ist zur Bemessung des Kfz-Nutzungsausfallschadens geeignet, wobei das Alter des beschädigten Fahrzeugs gegebenenfalls durch eine Herabstufung zu berücksichtigen sein kann; bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen ist der Herabstufung um eine Gruppe, bei mehr als 10 Jahren Fahrzeugen um zwei Gruppen angemessen.

c. Dem Schuldner ist zur Regulierung eines Haftpflichtschadens eine angemessene Frist zur Prüfung von Grund und Umfang der Ersatzpflicht zuzubilligen, vor deren Ablauf er trotz einer vorherigen Mahnung nicht in Verzug gerät.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 470/06

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ws 31/07 vom 16.02.2007

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Das auch Erlass eines erstinstanzlichen Urteils Geltung beanspruchende Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist verletzt, wenn die Verfahrensakten sieben Monate nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist noch nicht auf den Weg zu dem Revisionsgericht gebracht worden sind. Die Arbeiten von Kostenfestsetzungsanträgen sollte in Haftsachen entweder bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts zurückgestellt werden oder in einem separaten Kostenheft erfolgen.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 1 Ws 31/07


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