JuraForum.de > Urteile > Saarländisches Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | a) Ein zu Gunsten einer Gemeinde im Grundbuch eingetragenes Kanalrecht begründet eine schuldrechtsähnliche Sonderverbindung zum Eigentümer des dienenden Grundstücks. b) Verletzt die Gemeinde fahrlässig ihre Verpflichtung, die Kanaleinrichtungen so zu unterhalten, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben, und kommt es deshalb zu einem Überschwemmungsschaden, ist sie dem Eigentümer nach § 280 BGB ersatzpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sich der für den Schaden ursächliche nicht druckdicht verschlossene Kanaldeckel nicht auf, sondern unmittelbar neben dem dienenden Grundstück befindet. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 314/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, StVG, PflVersG, StVO |
| Leitsatz: | a) Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregelung erstreckt sich die Pflicht des Linksabbiegers, den Gegenverkehr passieren zu lassen, auf den gesamten entgegenkommenden Geradeausverkehr. Sie gilt auch gegenüber zu weit links Fahrenden. In Linksabbiegesituationen hat der prinzipiell bevorrechtigte Geradeausverkehr, wenn er erkennen kann, dass sein Vorrecht missachtet wird oder aber die Verkehrslage unklar ist, seine Fahrweise anzupassen; er muss gegeben jedenfalls anhalten und den Verkehrsverstoß des Linksabbiegers sogar hinnehmen. Er darf sich sein Vorrecht vor dem Linksabbieger keinesfalls erzwingen. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 409/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ist nur dann möglich, wenn keine besonderen Umstände im Sinne des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen, die die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigen würden. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 5 W 18/07 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung hinsichtlich Lieferungen, die ein Insolvenzgläubiger entgegen einer bislang üblichen Praxis nur gegen Vorkasse des Insolvenzschuldners erbrachte. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 311/06 | |