JuraForum.de > Urteile > Saarländisches Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2006
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| Rechtsgebiete: | VVG, AKB |
| Leitsatz: | Fragt der Versicherer nach dem Kaufpreis eines angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs, so verletzt die Angabe eines "Listenpreises" die Aufklärungsobliegenheit. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 5 U 306/05 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, BGB, AGBG |
| Leitsatz: | 1) Antragsfragen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle. 2) Indiz für Arglist kann sein, dass der Krankenversicherer des Versicherungsnehmers wegen psychischer Belastungen einen Risikozuschlag in der Tagegeldversicherung erhoben hat. 3) Hat der Versicherungsnehmer die Frage nach Behandlungen bejaht und den Hausarzt angegeben und hat der Versicherer auf seine darauf erfolgende Nachfrage bei dem Hausarzt nichts von der von diesem behandelten psychischen Erkrankung erfahren, so hat der Versicherer seiner Nachfrageobliegenheit genügt. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 5 U 207/05 | |
"Saarländisches Oberlandesgericht - Entscheidungen 02 / 2006 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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