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JuraForum.deUrteileSaarländisches OberlandesgerichtVerkündungsdatum10 / 2005 

Saarländisches Oberlandesgericht

Entscheidungen 10 / 2005



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 626/04 vom 27.10.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Vermacht der überlebende Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft einem gemeinschaftlichen Abkömmling ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück und beschwert diesen mit einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des anderen gemeinschaftlichen Abkömmlings, so liegt darin die Anordnung von Verschaffungsvermächtnissen und damit keine letztwillige Verfügung über den Anteil der Abkömmling am Gesamtgut.

2. Haben Ehegatten in einen gemeinschaftlichen Testament einem ihrer Kinder ein Grundstück vermacht und dieses mit einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des anderen Kindes beschwert, so steht es der Auslegung der Verfügungen als wechselbezüglich nicht entgegen, wenn die Höhe der Ausgleichszahlung in dem Testament zwar nicht ausdrücklich geregelt ist, sich jedoch im Wege der Auslegung des Testament ergibt.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 8 U 626/04



SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 6 UF 127/04 vom 20.10.2005


SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 5 U 31/05 vom 12.10.2005

Rechtsgebiete:VVG, BGB
Leitsatz:1. Ein Versicherungsinteressent, der ein langjähriges Rückenleiden mit wiederholten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verschweigt und dem Agenten gegenüber lediglich eine einmalige "Blockade" schildert, handelt arglistig.

2. In einem solchen Fall darf sich der Versicherungsnehmer bei späterer Anfechtung des Vertrages nicht auf die Verletzung einer Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer berufen.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 5 U 31/05

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 5 U 82/05 vom 12.10.2005

Rechtsgebiete:VVG, BGB
Leitsatz:1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage des Versicherers an, eine - angegebene - "colitis" sei ausgeheilt, besteht kein Anlass für den Versicherer, die Richtigkeit dieser Bestätigung zu recherchieren. Das mag anders sein, wenn der Versicherungsnehmer eine fortdauernde Medikation angibt.

2. Bei arglistiger Täuschung darf sich der Versicherungsnehmer nicht auf die Verletzung einer Nachfrageobliegenheit berufen.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 5 U 82/05


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