JuraForum.de > Urteile > Saarländisches Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2005
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, WEG |
| Leitsatz: | Die Möglichkeiten zum Gebrauch ist der geschützten Rechtsposition "Besitz" im Sinne der §§ 854 ff. BGB immanent. Als eine Besitzstörung ist deshalb jede Beeinträchtigung anzusehen, durch die dem Besitzer Ausschnitte aus den Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten genommen werden, die ihm der Besitz der Sache gewährt. Dementsprechend kann durch die unterlassene Belieferung einer Mietwohnung mit Versorgungsleistungen einer Besitzstörung eintreten. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ist eine Einrede, aus der sich die Gestattung, in ein possessorisches Recht einzugreifen, nicht herleiten lässt. Anders als einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann, steht einem Vermieter das Recht auf Unterbrechung der Versorgungsleistungen nicht zu. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 8 W 204/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StVG, BGB |
| Leitsatz: | Haftung des Landes für einen durch Mäharbeiten am Bankett einer Landstraße verursachten Steinschlag. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 386/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Anforderungen, die an die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gestellt werden, müssen sich an dem in Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Gedanken der Rechtsschutzgleichheit orientieren, damit der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, nicht verfehlt wird. Dem widerspräche es, wenn das Gericht über einen Bewilligungsantrag, der bei Befolgung der Vorschriften über das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren längst spruchreif gewesen wäre, erst auf Grund von tatsächlichen, die Erfolgsaussichten beeinträchtigenden Erkenntnissen oder Umständen entscheidet, die zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife noch nicht vorlagen. Würden solche Umstände verwertet, liefe das auf eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung des Unbemittelten gegenüber dem Bemittelten hinaus. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 8 W 271/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zum Erfüllungseinwand im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 4 Sch 2/04 | |