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JuraForum.deUrteileSaarländisches OberlandesgerichtVerkündungsdatum07 / 2004 

Saarländisches Oberlandesgericht

Entscheidungen 07 / 2004



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 1 U 193/04 vom 14.07.2004

Rechtsgebiete:UWG, ZPO, EGZPO
Schlagworte:Unlautere Werbung mit "Tiefpreis-Garantie"
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 1 U 193/04



SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 5 U 58/04 vom 14.07.2004

Rechtsgebiete:ZPO, AKB
Leitsatz:Der Beweis des äußeren Bildes eines versicherten Kfz-Diebstahls ist nicht geführt, wenn an der Glaubwürdigkeit des einzigen bestätigenden Zeugen Zweifel bestehen, weil die Angaben zu den Umständen des Erwerbs des Kraftfahrzeugs nicht zutreffen können.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 5 U 58/04

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 5 W 134/04 vom 02.07.2004

Rechtsgebiete:VHB, VVG, ZPO
Leitsatz:a) § 13 VHB schließt einen Rückgriff auf § 23 ff. VVG für die Annahme einer Gefahrerhöhung nicht aus.

b) Zieht der Mieter eines Anwesens, in dem der Versicherte eine nur gelegentlich benutzte Zweitwohnung unterhält, aus und steht die Hauptwohnung in der folgenden Zeit leer. so stellt dies eine Gefahrerhöhung dar.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Beschluss, 5 W 134/04

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 30/02 vom 01.07.2004

Rechtsgebiete:BGB, HGB, ZPO, AGBG
Leitsatz:1. Bei einen "nahtlosen" Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter ist grundsätzlich nicht von einer - den Fristablauf gemäß § 558 BGB a.F. auslösenden - "fingierten Rückgabe" der Mietsache in Bezug auf den alten Mietgvertrag auszugehen. Etwas anderes gilt nur bei der eindeutigen Vereinbarung der Beteiligten.

2. Steht bei einem kontaminiierten Grundstück der zeitliche und sachliche Zusammenhang der Schäden mit dem konkreten Gebrauch fest, ergab sich der Mieter dahin zu entlasten, dass ihn keine Verantwortung trifft, weil er sich entweder im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs erhalten oder - soweit er Pflichtverletzungen begangen hat - nicht fahrlässig verhalten hat oder nicht ein eigenes Verhalten, sondern das Dritter - die Verschlechterung verursacht hat.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 8 U 30/02


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