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JuraForum.deUrteileSaarländisches OberlandesgerichtVerkündungsdatum12 / 2003 

Saarländisches Oberlandesgericht

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 1 U 723/03 vom 29.12.2003




SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 3 U 212/03 vom 23.12.2003

Rechtsgebiete:ZPO, StVO, EGBGB, StVG, BGB, PflVG
Leitsatz:a) Auch ein Kraftfahrer, der nach links ausschert, um zu überprüfen, ob die Gegenfahrbahn frei ist und er einen Überholvorgang einleiten kann, muss äußerste Sorgfalt anwenden, um die jedwede Gefährdung des Gegenverkehrs auszuschließen.

b) Der Ausscherende muss dabei den Fahrvorgang so gestalten, dass er sein Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht. Ist die Bremsanlage des Fahrzeugtyp typbedingt nicht für ein plötzliches Abbremsen und Wiedereinscheren in die eigene Fahrspur geeignet, so hat er den Ausschervorgang so zu gestalten, dass es gar nicht erst zu einem solchen Fahrmanöver mit der Folge des Überbremsens der Räder kommen kann.

c) Der Fahrer muss sich mit den entsprechenden Fahreigenschaften seines Fahrzeuges vertraut machen und notfalls von riskanten Überholmanövern absehen.

d) Den Überholenden trifft bei einem Verstoß gegen diese Anforderungen regelmäßig die Alleinhaftung.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 3 U 212/03

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 127/03 vom 23.12.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GG, SaarlStrG, StVO, StVG
Leitsatz:a) Ein Kraftfahrer, der mit seinem PKW rückwärts gegen einen ca. 38 cm hohen, unter einer Übertragung befindlichen und die Abgrenzung einer Tiefgarageneinfahrt dienenden Betonpoller stößt, kann auch dann vor der verkehrssicherungspflichtigen Kommune nicht Ersatz seines Schadens verlangen, wenn bei dem Unfall Dunkelheit herrscht und die Poller weder ausreichend beleuchtet noch gut erkennbar mit Signalfarben markiert sind.

b) Aufgrund der konkreten Lage der Poller in einem durch die Überdachung abgegrenzten Bereich muss der Kraftfahrer mit dem Vorhandensein nicht ohne weiteres erkennbarer Hindernisse rechnen und daher äußerste Sorgfalt walten lassen. Notfalls muss er vor dem Einfahren in den gefährlichen Bereich aussteigen und sich einen Überblick über den hinter ihm befindlichen Bereich verschaffen.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 127/03

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 199/03 vom 23.12.2003

Rechtsgebiete:BGB, AGBG, FernUSG, ZPO, EGBGB
Leitsatz:Ein Direktunterrichtsvertrag über eine Ausbildung zur "psychologischen Beraterin", durch den bei einer Gesamtlaufzeit von 18 Monaten die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung für zwölf Monate ausgeschlossen wird, ist im Regelfall weder gem. § 138 BGB sittenwidrig noch besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn der zu Unterrichtende nur unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt.

Jedoch verstößt eine als Studienordnung bezeichnete Laufzeitklausel entsprechenden Inhalts in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen die Generalklausel des § 9 AGBG. Die Bindung für die Dauer eines Jahres stellt im Hinblick auf das Interesse des zu Unterrichtenden, seine Eignung für die Ausbildung im Rahmen einer Probephase herauszufinden, auch unter Berücksichtigung des Interesses des Unterrichtsinstituts an Planungssicherheit eine unangemessene Benachteiligung dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen Verträge mit Auszubildenden abschließt, welche eine im Hinblick auf das Ausbildungsziel vergleichsweise geringe bzw. unzureichende schulische Qualifikation aufweisen.

In diesem Fall ist dem Auszubildenden im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 5 Abs. 1 FernUSG ein Kündigungsrecht zum Ende des sechsten Monats der Vertragslaufzeit einzuräumen.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 199/03


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